Normen, Pflichten und Gesetze
Mitte Januar kam der Arbeitskreis Gemeinschaftsverpflegung Köln e.V. (AK GV) zu seinem ersten Treffen in 2014 zusammen. Diskutiert wurde über die neue Allergenkennzeichnung sowie über Bußgelder und Strafen im Lebensmittelrecht.
VerpflegungsManagement, 23.01.2014 - Das erste Treffen des Arbeitskreises Gemeinschaftsverpflegung im neuen Jahr ging mit einem vollen Programm an den Start. Torsten Dickau, Leiter des Service Centers der Nestlé Professional GmbH, berichtete über die neue Allergenkennzeichnung. Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU gelte seit 2011 und müsse bis zum 13.12.2014 in nationales Recht umgewandelt werden. Sie mache die Kennzeichnung von Allergenen auf verpackten Lebensmitteln zur Pflicht. Lose Ware werde jedoch bislang nicht berücksichtigt. „Für eine Kennzeichnung auf Speisekarten gibt es noch keine gesetzliche Regelung", sagte Dickau. Trotzdem gelte: „Der Küchenchef muss genau wissen, was in dem Produkt, das er anbietet, drinsteckt."