Kassensystem mit Zukunft
Einen Einblick in die Anforderungen an ein modernes Kassensystem erhielt der Arbeitskreis Gemeinschaftsverpflegung Köln e.V. (AK GV) bei seinem Treffen am 23. April 2015 im Katholisch Sozialen Institut in Bad Honnef.
VerpflegungsManagement, 29.04.2015 - Ab 2017 muss jedes verkaufte Mittagessen im Betriebskasino, jeder verkaufte Schokoriegel aus dem Snack-Automaten und jedes verkaufte Brötchen aus der Cafeteria digital erfasst werden. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 26. November 2010 über die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften angeordnet. Alle steuerungspflichtigen Einzeldaten, das heißt jeder einzelne Bon muss nach Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2016 zehn Jahre lang gespeichert werden – das gilt für die Gemeinschaftsgastronomie genauso wie für den Obststand auf dem Wochenmarkt.