BMEL

Auftakt für konsequente Antibiotika-Minimierung

Ab dem 1. Juli 2014 müssen Mastbetriebe erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Damit tritt das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in Kraft, deren Ziel es ist, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung sukzessive zu reduzieren.

VerpflegungsManagement, 10.07.2014 - Für Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt war der 1. Juli 2014 der Beginn der Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung: „Der 1. Juli 2014 ist eine Zäsur. Das ab heute praktizierte Erfassungs- und Vergleichssystem soll dazu beitragen, den Antibiotikaeinsatz kontinuierlich auf das therapeutisch notwendige Mindestmaß zu minimieren. Dies ist und bleibt unser Ziel. Auch auf die Tierhaltung wird sich das Minimierungskonzept positiv auswirken. Ich bin fest davon überzeuge, dass am Ende von den Regelungen alle profitieren werden: Tiere, Verbraucher, Tierhalter und Tierärzte."

Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wird ein neues System zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung etabliert. Ab sofort sind Tierhalter verpflichtet, alle sechs Monate der zuständigen Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Bis spätestens 14. Januar 2015 müssen die Meldungen an die zuständigen Behörden erfolgen. Nach Auswertung der Daten durch die Landesbehörden und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird bis zum 31. März 2015 eine bundesweite sogenannte „betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit" ermittelt. Liegt ein Betrieb mit seiner individuellen Kennzahl über dem Bundesdurchschnitt, müssen Tierhalter und Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die zur Reduktion der Antibiotikaverwendung führen. Liegt ein Betrieb im obersten Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Behörde übermitteln.

Im Rahmen dieses neuen Melde- und Kontrollsystems erhalten die Länderbehörden der Tierarzneimittelüberwachung deutlich mehr Befugnisse. Tierhalter können von der zuständigen Überwachungsbehörde verpflichtet werden, Änderungen in der Haltung, Fütterung der Tiere, Besatzdichte oder Hygiene vorzunehmen. Wenn die Meldungen nicht erfolgen oder Anordnungen nicht befolgt werden, können Bußgelder verhängt werden. Als Ultima Ratio kann die Behörde das zeitweise Ruhen der Tierhaltung anordnen. Die Regelungen der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wirken somit auch in die Tierhaltungssysteme ein.

 

 

 



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