VerpflegungsManagement, 22.07.2024 – Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entsorgt. Dabei fielen 15 Prozent der Lebensmittelabfälle (1,6 Mio. Tonnen) in der Verarbeitung sowie sieben Prozent im Handel (0,8 Mio. Tonnen) an, berichtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Zu den Lebensmittelabfällen gehören neben übrig gebliebenen Speiseresten und nicht verkauften Lebensmitteln auch nicht essbare Bestandteile, wie beispielsweise Knochen, Nuss- und Obstschalen.
Spenden ohne steuerrechtliche Nachteile
Um diese Lebensmittelabfälle künftig zu reduzieren und noch essbare, jedoch nicht mehr verkäufliche Ware aus dem Einzelhandel ohne rechtliche oder steuerliche Hindernisse etwa an Tafeln spenden zu können, hat das BMEL ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieses identifiziert unter dem Titel „Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von Lebensmittelspenden“ mögliche rechtliche Hindernisse für Lebensmittelspenden und stellt Lösungsvorschläge vor.
Karitative Lebensmittelunternehmer ermöglichen
„Unsere Landwirte und die Hersteller von Lebensmitteln versorgen uns zuverlässig mit Lebensmitteln von hoher Qualität. Mit diesem kostbaren Gut so sorgsam wie möglich umzugehen, muss unser Anspruch sein“, sagt hierzu BMEL-Staatssekretärin Silvia Bender. Die Lebensmittelabfälle zu reduzieren, trage außerdem dazu bei, das Klima zu schützen, hebt Bender hervor und ergänzt: „Wir sollten daher alle Wege prüfen, um gutes Essen nicht mehr zu verschwenden. Das vom BMEL in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeigt viele Möglichkeiten auf, dabei voranzukommen. Uns ist klar: Änderungen des EU-Rechts sind nicht von heute auf morgen machbar. Daher werden wir die Details sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie umsetzbar sind.“
Möglich machen soll die unkomplizierte Spende von Lebensmitteln laut Rechtsgutachten, das auf einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zurückgeht, die Entwicklung und rechtliche Verankerung einer „Figur des karitativen Lebensmittelunternehmers“. Daran anknüpfend werden Sonderregelungen empfohlen, insbesondere im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und die Pflichten zur Warenprüfung. Auch sollte die Weitergabe von Lebensmitteln mit Kennzeichnungsmängeln vereinfacht werden, solange der Gesundheitsschutz unberührt bestehen bleibt. Die rechtssichere Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen würde Änderungen im EU-Recht voraussetzen.
Prüfung der Lösungsvorschläge auf den Weg gebracht
Das BMEL sieht nach eigenen Angaben Potenzial in den Vorschlägen. Es stehe mit den betroffenen Akteuren hierzu im Austausch, teilt das Bundesministerium mit. Es werde nun geprüft, wie eine Anpassung lebensmittelrechtlicher Vorschriften zum einen Lebensmittelspenden erleichtern und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit und -qualität gewährleisten kann.
Das Rechtsgutachten steht auf der Website des Bundesministeriums zum Download zur Verfügung.
jb