Schulessen

Veganes Gericht keine Pflicht

Ein Vater aus Berlin ist bei dem Versuch, ein veganes Gericht auf dem Speiseplan der Schule seiner Tochter durchzusetzen, gescheitert: Laut Berliner Verwaltungsgericht besteht keine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Vielfalt verschiedener Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Kindern zu berücksichtigen.

VerpflegungsManagement, 02.06.2016 – Berliner Schüler haben keinen Anspruch auf ein veganes Mittagessen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Ansinnen eines Vaters zurückgewiesen, der durchsetzen wollte, dass an der Schule seiner Tochter täglich ein veganes Gericht auf dem Speiseplan steht.

Das Bezirksamt hatte es abgelehnt, ein entsprechendes Mittagessen zur Verfügung zu stellen, so lange kein ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer veganen Ernährung vorliegt. Das Gericht gab Recht: Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Vielfalt verschiedener Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Kindern wie etwa „Steinzeiternährung, Low Carb, Low Fat, Rohkost, Trennkost, Fruitarismus und Veganismus“ zu berücksichtigen, heißt es in der Begründung der Richter, die den Antrag des Vaters wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abwiesen.

Der Kläger sah in dem fehlenden veganen Angebot einen Verstoß gegen die Gewissensfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die von den Eltern mitfinanzierte Schulspeisung auf andere, religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten Rücksicht nehme. Zudem würde die bisherige Praxis seine Tochter aus der Gemeinschaft ausschließen.

Das Gericht wiederum führte als weitere Begründung die Gesundheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) an. Diese habe Veganismus als „ungeeignet“ für Kinder und Jugendliche klassifiziert. Da es keine medizinischen Gründe für das Mädchen gebe, sich vegan zu ernähren, müsse die Schule ihr auch kein separates Essen anbieten.

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