BMEL / Bio-AHVV

Bio sichtbar machen

Im Herbst tritt die neue Bio-AHVV in Kraft, die in drei Kategorien den Einsatz von Bio-Produkten in Außer-Haus-Betrieben für Gäste sichtbar macht. Gäste und Außer-Haus-Betriebe sollen gleichermaßen von der Einführung der neuen, freiwilligen Kennzeichnung profitieren.

VerpflegungsManagement, 18.08.2023 – Mitte August hat das Bundeskabinett der von Bundesernährungsminister Cem Özdemir vorlegten Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) und der Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zugestimmt. „Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können – und die Gäste auf einen Blick den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung von Imbiss über Kantinen bis zum Restaurant erkennen“, schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Durch Transparenz auf den Speisekarten sollen Gäste so die Möglichkeit haben, sich gezielt für Bio auf dem Teller entscheiden zu können.

Umsetzung in drei Kategorien

Mit der Verordnung kommt ein neues Kennzeichen in Bronze, Silber und Gold: Bei einem Anteil der Bio-Zutaten und -Erzeugnisse in Höhe von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei einem Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen Bio-AHV-Logo. Zudem sollen Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten beispielsweise auf den Speisekarten kennzeichnen und generell damit werben können.

Ob in den Küchen von Kita oder Krankenhaus, in der Mittagskantine im Betrieb oder dem Essen in Seniorenresidenzen: Mit täglich 16 Millionen Menüs steckt aus Sicht des Ministeriums in der Gemeinschaftsverpflegung großes Potenzial für gesundes und nachhaltiges Essen sowie ein großer Absatzmarkt für die heimische Landwirtschaft. Damit mehr Landwirte auf Bio umstellen können, müsse sich jedoch Angebot und Nachfrage langfristig im Einklang entwickeln – das ist laut BMEL auch die Voraussetzung dafür, das Ziel der Bundesregierung von 30 Prozent Bio-Flächen bis 2030 zu erreichen.

Einführung noch in diesem Jahr

Laut BMEL wird die Bio-AHVV im Herbst 2023 in Kraft treten. Sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind, können sich Restaurants, Kantinen, Mensen und Klinikküchen zertifizieren lassen – und den Einsatz von Bio-Zutaten in ihrer Küche gegenüber den Gästen kommunizieren. Betriebe entscheiden selbst, ob sie die Kennzeichnung nutzen wollen.

sn

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