Umweltministerium NRW
Hygiene-Ampel für Transparenz
Als erstes Bundesland führt Nordrhein-Westfalen die Hygiene-Ampel für Lebensmittelbetriebe ein. Das neue Qualitätssiegel macht die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen öffentlich und soll so für Transparenz sorgen.

VerpflegungsManagement, 02.03.2017 – Wie sauber ist das Lieblingsrestaurant oder die bevorzugte Imbissbude? Werden Zutaten wie vorgeschrieben gekennzeichnet? Antworten darauf liefert die amtliche Lebensmittelüberwachung. Als Transparenzsystem soll ein Kontrollbarometer in allen Gaststätten und an allen Verkaufsstellen für Lebensmittel in Nordrhein-Westfalen über die Ergebnisse dieser Kontrollen informieren.

 

Verbraucher können dann an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt anhand eines Transparenzsystems in Ampel-Farben sehen, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Auch Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder weiterverarbeiten werden verpflichtet, ihr Kontrollergebnis online zu veröffentlichen.

Bereits in der dreijährigen Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Betriebe mit Einstufungen im gelben oder roten Bereich haben das Recht auf eine zusätzliche kostenpflichtige amtliche Kontrolle innerhalb von drei Monaten.

Ein Pilotversuch mit der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg und Bielefeld im Bereich der Gastronomie hat laut Umweltministerium NRW in den letzten Jahren positive Ergebnisse erzielt. Die Mehrzahl der Betriebe habe sich schon nach relativ kurzer Zeit verbessert, heißt es auf dazu auf der Ministeriums-Homepage.

„Unser Ziel ist es, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu machen und vorbildlich arbeitende Betriebe positiv hervorzuheben. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz haben wir die notwendige Grundlage für das neue Qualitätssiegel geschaffen", sagte Minister Remmel nach der Plenardebatte im Landtag NRW.

Darüber hinaus erhofft man sich mit dem Gesetz einen ähnlichen Effekt wie in anderen Ländern wie etwa in Dänemark, wo durch ähnliche Transparenzsysteme die Beanstandungsquoten bei den Lebensmittelkontrollen gesenkt werden konnten.

Bei den amtlichen Kontrollen vergeben professionell geschulte Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure Risiko-Punkte, die sich an einem festgelegten Katalog orientieren: Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. Anhand der vergebenen Punkte erfolgt die Einstufung auf einer Skala. Diese ist in drei unterschiedlich farbige Risiko-Gruppen unterteilt:

  • Grün = Null bis 36 Punkte – „Anforderungen erfüllt“ (keine oder wenige geringfügige Mängel)
  • Gelb = 37 bis 54 Punkte – „Anforderungen teilweise erfüllt“ (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)
  • Rot = 55 bis 73 Punkte – „Anforderungen unzureichend erfüllt“ (mehrere schwerwiegende Mängel).

Ein Pfeil bildet das genaue Ergebnis auf der Skala ab. Zusätzlich werden die Ergebnisse der letzten drei Kontrollen gezeigt. Jeder kontrollierte Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft.

Drucken